Stiftung "MAWUSI - Hilfe für Afrika"
Stiftung"MAWUSI - Hilfe für Afrika"

Stiftungszweck

(1) Die Stiftung fördert Projekte und Einrichtungen in den Bereichen Jugendhilfe, Bildung und Erziehung und Entwicklungszusammenarbeit sowie mildtätige und kirchliche Projekte und Einrichtungen, die im Ausland in Trägerschaft der Steyler Missionare oder in deren Kooperation realisiert werden. Damit verfolgt die Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, sowie mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (AO).

(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung von Projekten für nachhaltige Entwicklung, überwiegend in Afrika (z.B. Förderung von Schulen und der Lehrerbildung; Förderung der gesunden Ernährung, der Prävention und der gesundheitlichen Aufklärung von Kindern und Jugendlichen; Projekte zur Verbesserung der Betreuung und der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen). Die Stiftung entscheidet nach ihren sachlichen und finanziellen Möglichkeiten frei darüber, wie und in welchem Umfang die vorgenannten Maßnahmen verwirklicht werden.

(3) Die Stiftung kann dazu anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Maßnahmen nach Abs. 1 und 2 fördern. Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften und/oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die andere gemeinnützige Zwecke verfolgen als in Abs. 1 sind zulässig, dürfen jedoch nicht überwiegen.



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Auf unserer neuen Internetseite stellen wir Ihnen unsere Stiftung vor und erläutern Ihnen, wie Sie uns unterstützen können.

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© Manfred Woschek